Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung für Ihre Sicherheit

Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung

  • Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung
  • Gas Hausinstallation
  • jährliche Hausschau / Wartungsvertrag

Die Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine verpflichtende Überprüfung der Gas Hausinstallation, diese ist mindestens alle 12 Jahre durchzuführen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist Bestandteil der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018) die vom anerkannten Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) als Vorschrift für das Gasfachhandwerk regelmäßig erneuert und veröffentlicht wird.

In Deutschland wird die Gasleitungsprüfung

von der technischen Regel für Gasinstallationen (DVGW Arbeitsblatt G 600 TRGI) festgelegt. Diese legt im Allgemeinen die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen mit einem Betriebsdruck bis 1 bar in Gebäuden und auf Grundstücken fest.Sie schreibt eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung für neue bzw. wesentlich veränderte Leitungen vor. Zudem muss alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar durchgeführt werden.

Gasgebrauchsfähigkeitsprüfung
Prüfgerät Dräger P7-TDX

Für Sie führen wir diese wichtige und sicherheitsrelevante Überprüfung Ihrer Gas Hausinstallation mittels modernster Messtechnik durch. Sie erhalten dazu das Messprotokoll und den Prüfbericht, somit haben sie Ihre Pflicht erfüllt für den sicheren Betrieb einer Hausgasanlage. Unser Unternehmen hat sich bewußt auf den führenden Hersteller Dräger mit dem Prüfgerät P7-TDX entschieden. Es ist ein Prüfgerät welches gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen für Gas- und Wasserleitungen sowie Gebrauchsfähigkeitsprüfungen bis 3bar durchführt.

Überprüfung von Gas Hausinstallationen

Laut Regelwerk gibt es zwei unterschiedliche Inspektionen. Die eine ist die Gebrauchsfähigkeitsprüfung die alle 12 Jahre vorgeschrieben ist über die wir hier sprechen. Nach einer Checkliste wird die Anlage nicht nur Optisch und manuell überprüft sondern auch auf Dichtigkeit geprüft.  Die zweite heißt „jährliche Hausschau„. Diese ist eine Optische Prüfung nach DVGW und einer Checkliste in der alle wichtigen Prüfelemente erfasst werden.

Eine Frage die sich viele stellen muss das gemacht werden?

Ist die Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung pflicht?  Eine Verpflichtung zur Durchführung dieser Kontrollen besteht auf Grund vertraglicher Verpflichtungen und gesetzlicher Vorgaben. Schließlich hat sich der Betreiber der Installation mit Anerkennung der Niederdruck-Anschlussverordnung (NDAV, § 13) verpflichtet, seine Installation in einem jederzeit betriebssicheren Zustand zu erhalten.

 

Diese Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung ersetzt jedoch nicht die jährlich Hausschau welche Sie gerne durch einen Wartungsvertrag mit uns abschließen können die durch unser geschultes Fachpersonal durchgeführt wird. Setzen Sie sich dazu gerne mit uns in Verbindung unter der Rufnummer:  0611/16883989